Veranstaltung: | Landesparteitag |
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Tagesordnungspunkt: | Anträge |
Antragsteller*in: | LAG Säkulare Grüne Schleswig-Holstein (dort beschlossen am: 03.09.2019) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 18.09.2019, 17:02 |
F 2: Altrechtliche Staatsleistungen an die Kirchen beenden!
Antragstext
Altrechtliche Staatsleistungen an die Kirchen beenden!
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN Schleswig-Holstein setzen sich dafür ein, dass die seit
1919 bestehenden historischen Staatsleistungen an die Kirchen, gemäß der
Verfassung nach Art. 140 GG in Verbindung mit Art. 138 Abs. 1 Weimarer
Reichsverfassung, beendet werden. Es sollen sowohl auf Landes-, als auch auf
Bundesebene ernsthafte Gespräche mir der katholischen und der evangelischen
Kirche gesucht werden, welche darauf hinarbeiten, diese Zahlungen an die Kirche
zu beenden, so wie es der seit 1919 bestehende und 1949 ins Grundgesetz
übernommenne Verfassungsauftrag fordert.
Begründung
Gemeint sind hier nicht die Mittel, welche der Staat für den Religionsunterricht oder die theologischen Fakultäten an die staatlichen Hochschulen aufwendet, nicht die staatlichen Zahlungen für kirchliche Kindergärten oder Schulen, für kirchliche Beratungsarbeit, für den Denkmalschutz oder die Entwicklungshilfe, nicht die Mittel, welche vom Staat oder den von den Sozialversicherungsträgern an die Diakonie oder die Caritas für kirchliche Krankenhäuser, Seniorenheime oder Pflegeeinrichtungen oder für die Erledigung anderer Aufgaben gezahlt werden, die im öffentlichen Interesse liegen. Und schon gar nicht gemeint sind hier die von den Kirchenmitgliedern gezahlten Kirchensteuern. Vielmehr stehen hier ausschließlich die historischen Staatsleistungen in Rede, die ohne Bindung an ein öffentliches Interesse und nicht zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben gezahlt werden, sondern allein der institutionellen Förderung der Kirchen dienen und ihnen zur freien Verfügung überwiesen werden.
In diesem Jahr feiern wir den 100. Jahrestag der demokratischen Weimarer Verfassung. Nach dem Ende des Kaiserreichs sollte es eine Staatskirche nicht mehr geben. Staat und Kirchen sollten getrennt werden. Daher ist in der Weimarer Verfassung von 1919 und im Grundgesetz ausdrücklich festgelegt: die historischen Staatsleistungen an die Kirchen sind abzulösen. Das ist nicht geschehen. Im Gegenteil: Diese Zuwendungen haben sich in den Bundesländern (außer Hamburg und Bremen) auf jährlich 538 Millionen Euro (2018) und insgesamt seit Inkrafttreten des Grundgesetzes auf einen Betrag von über 17 Milliarden Euro aufgetürmt.
Diese Zahlungen werden aus allgemeinen Steuermitteln von allen Bürgern ungeachtet ihrer Kirchenzugehörigkeit aufgebracht. Die Geldbeträge werden den Kirchen vom Staat zur freien Verfügung überwiesen. Einen Großteil der Gelder verwenden die Kirchen zur Bezahlung von Gehältern und Pensionen für Seelsorgegeistliche, Bischöfe, Pfarrer, Generalvikare und Bischofssekretäre. Die beiden Kirchen erhalten diese altrechtlichen Staatsleistungen neben ihren Kirchensteuereinnahmen von derzeit jährlich insgesamt 12,5 Milliarden Euro.
Statt den klaren Verfassungsauftrag von 1919 zu erfüllen, haben die Länder Verträge abgeschlossen, die sie auf unabsehbare Zeit zu Zahlungen an die Kirchen verpflichten – eine grobe Missachtung der Verfassung seit 100 Jahren. Dabei mehren sich auch in den Kirchen Stimmen, die sich offen für die Ablösung zeigen.
Unterstützer*innen
Zustimmung
- Christof Martin
- Gerd Weichelt
- Rolf Martens
- Björn Hennig
- Hasso Seibert
- Sybille Duckek
- Thorsten Riedel
- Ute Lefelmann-Petersen
- Regina Flesken
- Anna Langsch
- Peter Schüler
- Susanne Hilbrecht
- Wolfgang Hahn
- Lorenz Paul Burghardt
- Friederike Rathgens
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